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Transparenz

KI und Redaktion

Ein Teil unserer Beiträge entsteht mit Unterstützung von KI. Hier steht, wo genau, was dabei geprüft wird und was wir nicht machen.

Stand: 29. September 2026

RUHRLOKAL ist ein junges Magazin mit einer kleinen Redaktion und einer großen Region. Damit trotzdem regelmäßig etwas erscheint, entstehen Teile unserer Beiträge mit Unterstützung von KI. Wir halten das für vertretbar — aber nur, wenn es offen dasteht und wenn ein Mensch für jeden Satz einsteht. Beides steht hier.

Woran du es erkennst

Jeder Beitrag, an dem KI beteiligt war, trägt am Ende einen Hinweis. Dort steht, ob der Text, die Bilder oder beides betroffen sind, und wer den Beitrag geprüft und freigegeben hat. In den Übersichten trägt derselbe Beitrag die Marke „KI-gestützt".

Ohne einen Namen in der Zeile „redaktionell geprüft" lässt sich ein gekennzeichneter Beitrag technisch nicht veröffentlichen. Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine Regel im Redaktionssystem.

Was die KI macht

  • Rohfassungen von Texten formulieren, strukturieren und kürzen
  • öffentlich zugängliche Quellen zusammentragen: Impressumsangaben, Terminkalender, Programmhefte, Websites der Betriebe
  • Bilder erzeugen, wo kein eigenes Foto vorliegt — als Illustration, nicht als Dokument

Was die Redaktion macht

Vor der Veröffentlichung wird jede überprüfbare Angabe an der Quelle nachgesehen: Adressen, Rufnummern, Öffnungszeiten, Termine, Eintrittspreise, Namen und Schreibweisen. Was sich nicht belegen lässt, fliegt raus oder wird als offen benannt. Der Text bekommt anschließend die Sprache des Magazins — die KI schreibt eine Fassung, nicht die Endfassung.

Verantwortlich dafür ist die Redaktion, nicht das Werkzeug. Die presserechtliche Verantwortung nach § 18 Abs. 2 MStV liegt unverändert bei der im Impressum genannten Person.

Wo keine KI zum Einsatz kommt

  • Zitate und Interviews. Wir erfinden keine Aussagen. Was in Anführungszeichen steht, ist gesagt oder schriftlich mitgeteilt worden.
  • Menschen auf Bildern. Wir erzeugen keine Personen, die es nicht gibt, und setzen niemandem ein Gesicht auf, das nicht das eigene ist.
  • Orte als Beweis. Ein erzeugtes Bild zeigt eine Stimmung, kein Gebäude. Wo ein bestimmtes Lokal, ein Platz oder eine Veranstaltung abgebildet ist, ist das ein echtes Foto.
  • Tests und Bewertungen. Wer nicht dort war und nichts probiert hat, urteilt nicht. Unsere Empfehlungen sind Übersichten aus belegbaren Angaben — und sagen das auch.
  • Nachrichten und Berichte über Personen. Meldungen, in denen es um konkrete Menschen, Vorwürfe oder Konflikte geht, entstehen ohne KI-Textentwürfe.

Erzeugte Bilder

KI-Bilder bei uns sind Illustrationen: eine Gemüsekiste, ein Lichterbogen, ein Waldweg im Nebel. Sie stehen dort, wo früher ein gekauftes Symbolbild gestanden hätte. In der Mediathek sind sie als erzeugt gekennzeichnet, und der Hinweis unter dem Beitrag nennt sie ausdrücklich. Sobald wir eigene Fotos aus der Region haben, ersetzen wir sie.

Rechtlicher Rahmen

Die Kennzeichnung folgt Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), die für künstlich erzeugte Inhalte eine erkennbare Offenlegung verlangt. Unabhängig davon gelten die journalistischen Sorgfaltspflichten des Medienstaatsvertrags — eine KI entlastet davon nicht.

Fehler gefunden?

Dann wollen wir davon wissen, und zwar unabhängig davon, wie der Fehler entstanden ist. Eine Zeile über das Kontaktformular reicht. Wir korrigieren offen und vermerken die Änderung am Beitrag.

So erreichst du uns

Stack², Inhaber Sven HaschmannBorkenberger Straße 545721 Haltern am See